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Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html | Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html | ||
Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html | Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Das Produkt darf keine eigenständige Funktion erfüllen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html |
Aktuelle Version vom 8. Juni 2014, 17:37 Uhr
Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html
Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Das Produkt darf keine eigenständige Funktion erfüllen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html