ElektroG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chaostreff Chemnitz
Tesla (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-inter…“
 
Tesla (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html
Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html


Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html
Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Das Produkt darf keine eigenständige Funktion erfüllen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html

Aktuelle Version vom 8. Juni 2014, 17:37 Uhr

Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html

Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Das Produkt darf keine eigenständige Funktion erfüllen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html