Zum Inhalt springen

ElektroG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Chaos Computer Club Chemnitz
Tesla (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-inter…“
(kein Unterschied)

Version vom 8. Juni 2014, 17:36 Uhr

Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html

Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Chaos Computer Club Chemnitz. Durch die Nutzung von Chaos Computer Club Chemnitz erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.