ElektroG: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html
 
Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html
  
Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html
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Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Das Produkt darf keine eigenständige Funktion erfüllen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html

Aktuelle Version vom 8. Juni 2014, 17:37 Uhr

Wer Elektrogeräte herstellt und in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Entsorgung sicherzustellen. Dadurch entstehen hohe Kosten: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrogkostv/BJNR202000005.html

Allerdings gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Das Produkt darf keine eigenständige Funktion erfüllen: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html